4,7(127.264 mal geöffnet in Jurafuchs)
Vorsatz zum Zeitpunkt der Tathandlung („Jauchegruben-Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Im Streit stopft T dem O mit Tötungsvorsatz einige Hände voll Sand in den Mund. T hält den bewusstlosen O für tot. Tatsächlich lebt O noch und ertrinkt in der Jauchegrube, in der T – wie von vornherein geplant – die vermeintliche Leiche versenkt.
Einordnung
Obwohl der Jauchegruben-Fall bereits vor über 60 Jahren vom BGH entschieden wurde, zählt er noch heute zu den absolut examensrelevanten Strafrechts-Klassikern. Zu entscheiden hatte der BGH, inwieweit sich ein Täter strafbar macht, der glaubt, sein Opfer bereits durch eine Ersthandlung (z.B. Ersticken) getötet zu haben, wenn das Opfer tatsächlich erst durch eine sich daran anschließende Zweithandlung (z.B. Wurf in eine Jauchegrube) stirbt. Die zentrale Problematik liegt darin, dass der Vorsatz jeweils zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen muss (§§ 8, 16 StGB). Hieran fehlte es bei der Zweithandlung. Indem der BGH den Tod durch die Zweithandlung aber lediglich als unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf der Ersthandlung wertet, kommt er im Ergebnis dennoch zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Tötung.
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. War für den Tod des O (neben dem Versenken in der Jauchegrube) auch der Vorgang, bei dem T dem O Sand in den Mund gestopft hat, kausal?
2. Lassen Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf automatisch den Vorsatz entfallen?
3. Stellt es eine wesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf dar, dass O erst durch das Versenken in der Jauchegrube gestorben ist?
4. Hatte T Tötungsvorsatz, als er O Sand in den Mund stopfte? Hat er dadurch zudem (mittelbar) den Tod des O verursacht und sich strafbar gemacht nach § 212 Abs. 1 StGB)?
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Strafrecht AT | Vorsatz | Irrtum über den Kausalverlauf (Erfolgseintritt in der Vorbereitungsphase)
E entführt seine Stieftochter O. Er fesselt und knebelt sie in einer verlassenen Waldhütte, um sie am nächsten Tag zu erschießen. Kurz nachdem E die Hütte verlassen hat, erstickt O planwidrig bereits an dem Knebel.

Verbotsirrtum, § 17 StGB – Unkenntnis der einschlägigen Verbotsnorm (schlichter Verbotsirrtum) 1
Jäger J schießt im Harz einen Auerhahn. Dabei war ihm nicht bewusst, dass der größte Hühnervogel Europas in Deutschland eine ganzjährige Schonzeit hat.