Jurafuchs

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Einstellung nach § 153a StPO

einfach
schwer79 % lösen richtig
7. Mai 2026
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Der B ist des Betruges hinreichend verdächtig (§ 263 Abs. 1 StGB). Er hatte ein Handy auf Ebay für €400 angeboten und dem Opfer nur den Karton zugeschickt. B ist nicht vorbestraft und zeigt sich reuig. Die Staatsanwältin S will das Verfahren gegen Zahlung von €500 an die Staatskasse einstellen.

Einordnung

Einstellung nach § 153a StPO

Wie funktioniert Jurafuchs?

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