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Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M2, der Praktikant bei einer Bank ist, verrät M1 eine Code-Zahl, fertigt eine Skizze und erklärt, wann und wie M1 die Bank überfallen kann. Wie verabredet erbeutet M1 durch besonders schweren Raub Bargeld. M2 bekommt keinen Beuteanteil, da er am Tag vor der Tat erklärt hatte, er wolle damit nichts mehr zu tun haben.
Einordnung
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn 2
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Error in persona des Mittäters
M1 und M2 wollen D verprügeln. Daher lädt M1 den D zu sich ein. Im Hof liegt M2 auf der Lauer. Zunächst erscheint aber O, den M1 im Hausflur empfängt und in seine Wohnung schickt. Für ihn ist vorhersehbar, dass M2 den O mit D verwechseln könnte, was auch geschieht. M2 verpasst O einen Kinnhaken.
Vermeintliche Mittäterschaft
M2 will die Eheleute E ausrauben. Er bittet M1 mitzumachen. Sie verabreden, dass M1 an der Tür klingelt und E1 überwältigt. Dann soll M2 hereinstürmen und E2 fesseln, so dass sie ungestört nach Geld suchen können. Als M1 klingelt, wird M2 von der Polizei verhaftet. M1 hatte nämlich nur zum Schein zugesagt und die Polizei informiert.