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Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T bricht hobbymäßig bei alten Leuten ein, um Wertgegenstände zu entwenden. An einem Sonntagabend steigt er beim rüstigen Rentner R durch das gekippte Fenster ein. Da R ihn bemerkt, sperrt T den R ins Badezimmer ein. Anschließend durchsucht er die Wohnung und verlässt sie Stunden später mit Uhren und Bargeld.
Einordnung
Gewalt gegen eine Person / Gewaltbegriff 2
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Beispiel für fehlende Gewalt 2
T will Os wertvolle Uhren wegnehmen, fürchtet aber, dass dieser der Tat Widerstand entgegensetzen werde. Daher misshandelt T die Katze des O vor dessen Augen so lange, bis dieser die Wegnahme widerstandslos geschehen lässt.
Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen
T will den bewusstlos betrunkenen O ausplündern. Dazu schleppt er O in eine einsame, ruhige Seitenstraße. T kommt es insbesondere darauf an, etwaige Hilferufe des O aussichtslos zu machen und O vor Hilfe Dritter abzuschirmen. Dort entwendet T Os Wertsachen.