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„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer99 % lösen richtig
9. Mai 2023
30 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration zum Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): Eine Influencerin bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11) ein Ringlicht für €10. Da der Verkäufer nicht liefert, mahnt sie ihn am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12 für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.

Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am 26.11. ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Bereits am 10.12. besorgt sie sich für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.

Einordnung

„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung

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