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„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am 26.11. ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Bereits am 10.12. besorgt sie sich für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
Einordnung
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
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Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes, gleichwertiges Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.
Biodieselentscheidung: Deckungskauf (Schadensersatz statt der Leistung)
K kauft am 1.10. bei V 20.000 l Diesel. Am 15.10. verweigert V die Lieferung, da ihr Lieferant insolvent ist. K besteht auf die Lieferung. Gleichzeitig besorgt sie Ersatz bei H, wo der Diesel €5.000 mehr kostet. Am 31.10. liefert V nun doch. K will dennoch die Mehrkosten für den bei H gekauften Diesel ersetzt bekommen.