Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht): 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zum Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung - Jurafuchs
Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am 26.11. ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Bereits am 10.12. besorgt sie sich für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
Biodieselentscheidung: Deckungskauf (Schadensersatz statt der Leistung)
K kauft am 1.10. bei V 20.000 l Diesel. Am 15.10. verweigert V die Lieferung, da ihr Lieferant insolvent ist. K besteht auf die Lieferung. Gleichzeitig besorgt sie Ersatz bei H, wo der Diesel €5.000 mehr kostet. Am 31.10. liefert V nun doch. K will dennoch die Mehrkosten für den bei H gekauften Diesel ersetzt bekommen.
Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes, gleichwertiges Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.
mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Auflösung
K bestellt bei V ein Ringlicht für seinen Youtubekanal. Es kommt am 26.11. an. Als K das Licht am 1.12. einsetzen will, bemerkt er, dass es mangelhaft ist. Ihm entgehen an dem Tag Einnahmen in Höhe von €400. Am 2.12. fordert er K zur Nacherfüllung auf und verlangt zugleich Schadensersatz.
Mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Einführung
K bestellt bei V ein Ringlicht für seinen Youtubekanal. Es kommt am 26.11. an. Als K das Licht am 1.12. einsetzen will, bemerkt er, dass es mangelhaft ist. Ihm entgehen an dem Tag Einnahmen in Höhe von €400. Am 2.12. fordert er V zur Nacherfüllung auf und verlangt zugleich Schadensersatz.
Einführungsfall: Schadensersatz statt und neben der Leistung
K kauft von V einen Zuchtkater. Dieser leidet unter einer Pilzinfektion und steckt Ks restliche Katzen an. K bringt alle Tiere zum Arzt. Die tierärztliche Behandlung des Katers kostet €200, die Behandlung Ks übriger Katzen kostet €1.000.
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