4,7(32.894 mal geöffnet in Jurafuchs)
Grundfall: Sachmangelbegriff, übliche Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Sachmangelbegriff, nebeneinander von subjektivem und objektivem Mangelbegriff
B möchte ihren Porsche von U in „Habersackrot“ lackieren lassen. Der Farbton wird detailliert festgelegt. Die Lackierung entspricht exakt dem Farbton, ist jedoch nicht hitzebeständig. Beim Italienurlaub wird der Lack spröde.
Werbeaussagen
U bietet B an, ihm das Dach zu sanieren. U gibt B ein Prospekt, in dem er mit hagelsicheren Dachpfannen wirbt. B gibt U den Auftrag. B wurde auch durch das Prospekt überzeugt. U saniert das Dach mit normalen Pfannen. B nimmt das Werk ab. Beim ersten Hagel werden die Pfannen brüchig.