Jurafuchs

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Grundfall: Sachmangelbegriff, übliche Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB)

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Pfuscher P soll eine Terrasse mit Natursteinen pflastern. Das Endresultat ist jedoch total uneben, Besteller B ist überhaupt nicht zufrieden. Die Terrasse ist aber ohne Abstriche benutzbar. P meint, das reiche ja wohl aus.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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