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Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.
Einordnung
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
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Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B die Werkunternehmer W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. € 5000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.

Voraussetzung der Abtretung – Abtretbarkeit: Verstoß gegen Verbotsgesetz
Dr. Z betreibt eine Zahnarztpraxis. Nachdem sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit unbezahlten Rechnungen gemacht hat, tritt sie ihre Honorarforderung gegen Privatpatientin P an das Rechenzentrum R ab. P ist empört. Dies verstoße doch gegen die ärztliche Schweigepflicht.