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Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Radarwarngerät als Fallgruppe: Ein Mann fährt ein Auto, in dem ein Radarwarngerät angebracht ist.
Zivilrecht › BGB Allgemeiner Teil

Fall zum Radarwarngerät als Fallgruppe - Jurafuchs

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Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit

Schriftsteller S möchte endlich sein lang ersehntes erstes eigenes Buch veröffentlichen. Dazu verhandelt er mit dem Verlag V. Im Zuge des Vertrages verpflichtet sich S, in Zukunft alle Bücher dem V vorzulegen. V kann entscheiden, ob er sie veröffentlicht.

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Fallgruppe: Bierlieferungsverträge

Gastwirt G möchte mit einem neuen Lokal durchstarten. Brauerei B bietet ihm an, das Inventar der Gastwirtschaft zu stellen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich G über einen Zeitraum von 30 Jahren das von der Brauerei hergestellte Bier für die Gastwirtschaft zu beziehen.

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Ausstrahlung der Grundrechte

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Begriff der Sittenwidrigkeit

Meeresbiologin M glaubt, dass derjenige, der das Meer nicht mag, gegen die guten Sitten verstößt.

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Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede

Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.

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Schwarzarbeit - Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB? (Anwendbarkeit § 817 S. 2 BGB)

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Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB

Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B die Werkunternehmer W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. € 5000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.

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§ 134 und Umgehungsgeschäfte

Wirtin W betreibt eine Kneipe in Köln. Ihre Gaststättenerlaubnis wird ihr aufgrund ihrer Alkoholsucht entzogen. W ist pfiffig und verkauft die Kneipe an ihren Freund F. F und W vereinbaren, dass W weiterhin Geschäftsführerin bleibt.

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Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Anfängliche Schwarzgeldabrede

E ist Eigentümerin eines Grundstücks und möchte den Hof pflastern. Dazu beauftragt sie W. Die Bezahlung des Werklohns sollte bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Steuern erfolgen. W trägt eine viel zu dicke Sandschicht unter die Steine auf, sodass der Hof uneben wird.

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§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift

Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.

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Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)