Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zum Radarwarngerät als Fallgruppe - Jurafuchs
Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
Schriftsteller S möchte endlich sein lang ersehntes erstes eigenes Buch veröffentlichen. Dazu verhandelt er mit dem Verlag V. Im Zuge des Vertrages verpflichtet sich S, in Zukunft alle Bücher dem V vorzulegen. V kann entscheiden, ob er sie veröffentlicht.
Fallgruppe: Bierlieferungsverträge
Gastwirt G möchte mit einem neuen Lokal durchstarten. Brauerei B bietet ihm an, das Inventar der Gastwirtschaft zu stellen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich G über einen Zeitraum von 30 Jahren das von der Brauerei hergestellte Bier für die Gastwirtschaft zu beziehen.
Ausstrahlung der Grundrechte
Begriff der Sittenwidrigkeit
Meeresbiologin M glaubt, dass derjenige, der das Meer nicht mag, gegen die guten Sitten verstößt.
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede
Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.
Schwarzarbeit - Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB? (Anwendbarkeit § 817 S. 2 BGB)
Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B die Werkunternehmer W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. € 5000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.

§ 134 und Umgehungsgeschäfte
Wirtin W betreibt eine Kneipe in Köln. Ihre Gaststättenerlaubnis wird ihr aufgrund ihrer Alkoholsucht entzogen. W ist pfiffig und verkauft die Kneipe an ihren Freund F. F und W vereinbaren, dass W weiterhin Geschäftsführerin bleibt.
Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Anfängliche Schwarzgeldabrede
E ist Eigentümerin eines Grundstücks und möchte den Hof pflastern. Dazu beauftragt sie W. Die Bezahlung des Werklohns sollte bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Steuern erfolgen. W trägt eine viel zu dicke Sandschicht unter die Steine auf, sodass der Hof uneben wird.

§ 134 BGB und Ordnungsvorschrift
Bauherrin B möchte ein Einfamilienhaus in Osnabrück bauen. Zur Planung engagiert sie eine Architektin. Das Haus soll direkt auf die Grundstücksgrenze zu Nachbarin N gebaut werden. Nach der Bauordnung sind aber Abstandsflächen einzuhalten.

Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte: EU-Verordnung als Gesetz (Irak-Embargo)
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