4,5(5.424 mal geöffnet in Jurafuchs)
Nur solidarische Präsenz genügt nicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nach einem verkorksten Diskoabend verprügelt T den O. Ts Freund F verbleibt in demselben Raum, um solidarische Präsenz zu zeigen.
Einordnung
Nur solidarische Präsenz genügt nicht
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Fluchtverhinderung
T verprügelt O. D beobachtet dies und verschließt auf Ts Bitte die Tür, damit O nicht fliehen kann.
Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) durch rein psychische Unterstützung?
T will dem O einen Denkzettel verpassen. Dazu nimmt er B mit und passt O in einer Gasse ab. T verprügelt O, während B daneben steht und T anfeuert.