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Zugewinngemeinschaft - Revokationsrecht 1 (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M und F leben im gesetzlichen Güterstand. M überträgt dem D zur Sicherung eines Darlehens mehrere in seinem Alleineigentum stehende Edelsteine, ohne dabei die Zustimmung der F einzuholen. D kennt die Vermögenslage des M genau und weiß daher, dass es sich bei dem Edelsteinen um über 90 % seines Vermögens handelt.
Einordnung
Zugewinngemeinschaft - Revokationsrecht 1 (Fall)
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Zugewinngemeinschaft - Ersetzung der Zustimmung 2 (Fall)
Die Ehegatten F und M leben in Jena. Der Großteil des Vermögens des M (95%) besteht in einer geerbten Villa in Dublin. Aufgrund der sprachlichen Barriere schafft es M nicht, einen geeigneten Mieter dafür zu finden. Als er daher ein Kaufangebot erhält, nimmt er dieses kurzentschlossen an. F ist dagegen, da sie das Haus so schön findet.

Ehevertrag – Inhalt und Form (Fall)
M und F wollen nach zahlreichen Ehejahren nun doch einen Ehevertrag abschließen. Darin vereinbaren Sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und begrenzen den Zugewinnausgleichsanspruch der Höhe nach. Da M etwas dazwischenkommt, schickt er seinen Freund E zur Unterzeichnung beim Notar.