Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen: 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Gütergemeinschaft - Grenzen der Alleinverwaltung
Die Eheleute M und F schließen einen wirksamen Ehevertrag, wonach sie in Gütergemeinschaft leben wollen. F bekommt das Verwaltungsrecht. F veräußert ohne Wissen des M an D ein Haus, welches F vor der Ehe geerbt hatte. Ds Eigentum wird im Grundbuch eingetragen.

Nachträgliche Kenntnis kurz vor Eintragung ins Grundbuch
F verkauft mit notariellem Vertrag an D ohne Kenntnis ihres Ehemanns M ihr Hausgrundstück und erklärt zugleich die Auflassung. Dabei versichert F wahrheitswidrig, sie verfüge noch über weitere erhebliche Vermögenswerte. Als M hiervon erfährt, klärt er D auf und verweigert seine Zustimmung. D wird anschließend dennoch ins Grundbuch eingetragen.

Ehevertrag – Richterliche Inhaltskontrolle 1 (Fall)
F ist von M im 8. Monat schwanger und möchte aufgrund ihrer traditionellen Ansichten das Kind unbedingt „ehelich“ auf die Welt bringen. Da M von der Not der F weiß, lässt er sich nur auf die Ehe ein, wenn F im Falle der Scheidung auf Zugewinnausgleich und jeglichen Unterhalt verzichtet. Wegen Zeitknappheit stimmt F dem Ehevertrag zu.

Ehevertrag – Inhalt und Form (Fall)
M und F wollen nach zahlreichen Ehejahren nun doch einen Ehevertrag abschließen. Darin vereinbaren Sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und begrenzen den Zugewinnausgleichsanspruch der Höhe nach. Da M etwas dazwischenkommt, schickt er seinen Freund E zur Unterzeichnung beim Notar.

Zugewinngemeinschaft - Ersetzung der Zustimmung 2 (Fall)
Die Ehegatten F und M leben in Jena. Der Großteil des Vermögens des M (95%) besteht in einer geerbten Villa in Dublin. Aufgrund der sprachlichen Barriere schafft es M nicht, einen geeigneten Mieter dafür zu finden. Als er daher ein Kaufangebot erhält, nimmt er dieses kurzentschlossen an. F ist dagegen, da sie das Haus so schön findet.

Zugewinngemeinschaft - Revokationsrecht 1 (Fall)
M und F leben im gesetzlichen Güterstand. M überträgt dem D zur Sicherung eines Darlehens mehrere in seinem Alleineigentum stehende Edelsteine, ohne dabei die Zustimmung der F einzuholen. D kennt die Vermögenslage des M genau und weiß daher, dass es sich bei dem Edelsteinen um über 90 % seines Vermögens handelt.

Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)

Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 1 (Fall)
Die Ehegattinnen E und F haben keinen Ehevertrag geschlossen. E hat den von beiden zu privaten Zwecken genutzten Pkw in die Ehe eingebracht. Da E der Umwelt zuliebe nun aber komplett auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchte, veräußert sie den Pkw kurzentschlossen ohne Zustimmung der F an D.
Zugewinngemeinschaft – § 1365 (Fall)
M und F sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen. Ohne ihren Mann zu informieren, verkauft F ein ihr gehörendes Grundstück an den Makler A. In der Auflassungserklärung versichert sie A, dass sie noch weitere erhebliche Vermögenswerte besitzt. Tatsächlich stellt das Grundstück 95% ihres Vermögens dar.
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