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Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.
Einordnung
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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