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§ 315d Abs. 2 StGB: Voraussetzungen erfüllt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T filmt mit seiner Helmkamera, wie er mit seinem Motorrad extrem schnell durch die Kölner Innenstadt rast. Er kann nicht rechtzeitig bremsen und kollidiert mit der Fahrertür des O (Sachschaden: €1.300). Nur durch einen glücklichen Zufall bleibt O unverletzt.
Einordnung
§ 315d Abs. 2 StGB: Voraussetzungen erfüllt
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