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Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T, B und C beschließen, das Restaurant der O auszurauben. Während B und C in der Küche verbleiben, um den Koch in Schach zu halten, schubst T die O in einen Nebenraum, sodass bei ihr Prellungen entstehen.
Einordnung
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB – gemeinschaftliche Tatbegehung
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Unkenntnis vom Beteiligten
T schießt mit Verletzungsvorsatz auf den im offenen Cabrio vorbeifahrenden O und trifft ihn an der Schulter. Ts Freundin F hatte T den perfekten Moment zum Schießen über WhatsApp durchgegeben. F lag hundert Meter weiter vorne an der Straße auf der Lauer.
Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung bei wechselseitiger Abwesenheit der Täter?
A schlägt in seiner Wohnung auf seinen verhassten Nachbarn N ein. As Mitbewohner M kommt dazu und entschließt sich, N ebenfalls spüren zu lassen, dass M nichts von ihm hält. A findet das gut. A verlässt den Raum, woraufhin M auf N einschlägt. Später geht M. A kehrt zurück, um weiter auf N einzuprügeln.