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Infizierung mit Corona
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T ist SARS-CoV-2 positiv und glaubt an das „Durchseuchen“ der Gesellschaft als Heilmittel. Er will möglichst viele Leute anstecken. T packt den 80-jährigen O und hustet ihn mehrmals an. O erkrankt. Er gehört zur Risikogruppe, bleibt jedoch symptomlos.
Einordnung
Infizierung mit Corona
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Geschlechtsverkehr einer HIV-infizierten, untherapierten Person mit unwissendem Partner (abgewandelt: BGH, 04.11.1988-1 StR 262/88)
T ist HIV-positiv und untherapiert. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin O, die nichts von seiner Erkrankung weiß. Nach fünf Wochen wird O bei einer Routine-Untersuchung HIV-positiv getestet.
Stiche mit Schraubendreher
T und O haben einen heftigen Streit. T will den Streit endgültig beenden und begibt sich daher zu O und sticht ihm mit einem sieben Zentimeter langen Schraubenzieher zweimal in die Brust. Da O sich verteidigt, erleidet er nur leichte Verletzungen.