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Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A bittet Nachbarin B während ihres Urlaubs in ihrem Haus ihre Zimmerpflanzen zu gießen. Hierfür erhält B keine Vergütung. Aus leichter Fahrlässigkeit stößt B eine Pflanze vom Fensterbrett und zerstört sie. B hat keine Haftpflichtversicherung für Gefälligkeitsschäden.
Einordnung
Verschuldensmodifikation? (auftragsähnliches Gefälligkeitsverhältnis)
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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