4,7(15.355 mal geöffnet in Jurafuchs)
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O ist ab dem Hals abwärts völlig gelähmt und leidet an einer schmerzvollen chronischen Krankheit. Er will sich das Leben nehmen und bittet deshalb den T, ihn zu töten. T baut dem O eine Trinkvorrichtung mit Gift und verlässt dessen Wohnung. O nimmt das tödliche Gift aus der Vorrichtung eigenständig zu sich und stirbt.
Einordnung
Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt (1)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.
§ 217 StGB
Am 2. März 2020 gibt Dr. S seiner Patientin O, die seit Jahren an einer schmerzhaften, nicht tödlichen, aber unheilbaren Krankheit leidet, auf ihren Wunsch hin, ein Medikament, welches zum Tod bei O führt. Dies hat Dr. S auch in der Vergangenheit schon bei anderen Patienten getan.