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Geringwertige Sache i.S.d. § 248a StGB – Wertgrenze €50?

einfach
schwer84 % lösen richtig
26. Juli 2023
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs Illustration: A stiehlt ein Fahrrades, welches mit einem Schloss gesichert war.

A durchtrennt das Schloss eines fremden Fahrrads (Wert: ca. 40 €) und fährt damit davon. Er hat vor, es zu behalten.

Einordnung

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt die Grenze der Geringwertigkeit bei €25. In der vorliegenden Entscheidung bestätigt das OLG Frankfurt aber seine abweichende Meinung und setzt die Grenze bei €50 an.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Fremde bewegliche Sache
      2. Wegnahme
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz
      2. Absicht rechtswidriger Zueignung
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
Schema herunterladen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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