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Geringwertige Sache i.S.d. § 248a StGB – Wertgrenze €50?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A durchtrennt das Schloss eines fremden Fahrrads (Wert: ca. 40 €) und fährt damit davon. Er hat vor, es zu behalten.
Einordnung
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt die Grenze der Geringwertigkeit bei €25. In der vorliegenden Entscheidung bestätigt das OLG Frankfurt aber seine abweichende Meinung und setzt die Grenze bei €50 an.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB)?
- Tatbestandsmäßigkeit
- Objektiver Tatbestand
- Fremde bewegliche Sache
- Wegnahme
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Absicht rechtswidriger Zueignung
- Objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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