Jurafuchs

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Ernsthaft und endgültig verweigert - § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

einfach
schwer93 % lösen richtig
7. Mai 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K kauft von V eine Küche, die V einbauen soll. V baut die Küche komplett schief ein. K verlangt von V mehrfach, dies zu beheben, und bietet an, bei der Behebung auch den Kaufpreis zu bezahlen. V beharrt dagegen darauf, erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nachzubessern. K tritt daraufhin vom Vertrag zurück.

Einordnung

Ernsthaft und endgültig verweigert - § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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