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Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung

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7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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O schuldet T €200. T sagt O, dass ihn die stadtbekannte Schlägertruppe besuchen werde, sollte O seine Schulden nicht bald begleichen. In Wahrheit weiß T nicht, wie er an die Schlägertruppe herankommt. O nimmt die Aussage des T ernst und zahlt am nächsten Tag.

Einordnung

Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung

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