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Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.
Einordnung
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
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Offener Dissens über wesentlichen Vertragsbestandteil
V und K verhandeln über den Preis einer Maschine. V bietet die Maschine zum Preis von €5.000 an. K erwidert, dass er die Maschine für €4.500 kauft.
Offener Dissens über Nebenpunkt (Modalitäten der Ratenzahlung)
V will sein Gemälde für €980 verkaufen und macht dem Kaufinteressenten K ein Angebot. K erklärt sich einverstanden, besteht aber auf Ratenzahlung. V willigt ein und erklärt, dass er entsprechende Vorschläge erwarte.