4,7(30.776 mal geöffnet in Jurafuchs)
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T hat die H erstochen. Er will die Tatspuren dadurch verdecken, dass er das Haus in Brand setzt. T weiß, dass in der oberen Etage die O wohnt, die zu dieser Nachtzeit wahrscheinlich schläft. Er nimmt billigend in Kauf, dass die O sterben könnte. O stirbt.
Einordnung
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 28 StGB bei tatbezogenen Mordmerkmalen (2. Gruppe)
A stiftet den T an, den O heimtückisch zu erschlagen. T tötet den O daraufhin, ohne jedoch heimtückisch zu handeln.
Eventualvorsatz vs. direkter Vorsatz: Reicht auch der bedingte Vorsatz für die Annahme einer Verdeckungsabsicht aus? - Jurafuchs
Trotz des Wortlautes Verdeckungs“absicht“ entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass es im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand grundsätzlich genügen soll, wenn der Täter hinsichtlich des Todes des Opfers lediglich mit bedingtem Vorsatz handelt. Im vorliegenden Fall hatte sich der BGH allerdings mit der besonderen Konstellation zu beschäftigen, dass nur der Tod des Opfers die Aufdeckung des Täters sicher verhindern konnte. Er bestätigte dabei seine Rechtsprechung, dass es in diesem besonders gelagerten Fall subjektiv der Tötungsabsicht und nicht bloß des Eventualvorsatzes bedürfe.