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(Un-)Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel, die Mindestlohn umfasst
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist seit Februar 2015 bei B angestellt und erhält vertraglich einen Stundenlohn von €15. Laut Arbeitsvertrag verfallen gegenseitige Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. B kündigt A. Vier Monate später macht A ausstehende Lohnansprüche geltend.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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