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Abhandenkommen beim minderjährigen mittelbaren Besitzer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vermieter V und der 16-jährige M schließen (mit Einwilligung der Eltern des M) einen Mietvertrag über ein Mofa. Eines Tages überlässt M den Besitz an dem Mofa dem H, da er meint, dieser könne es gut gebrauchen. H veräußert unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung II das Mofa an G.
Einordnung
Abhandenkommen beim minderjährigen mittelbaren Besitzer
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Besitzdiener
A arbeitet im Elektrogroßhandelsgeschäft des E. Er soll dort einen Laptop des E reparieren. Als D ihm €50 für den Laptop bietet, "lässt A ihn mitgehen" und veräußert ihn an D. D veräußert den Laptop weiter an den gutgläubigen G.
Fortwirken des Abhandenkommens
D stiehlt Es Traktor. D veräußert den Traktor sodann an G. G veräußert den Traktor weiter an J.