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Einführungsfall: Untauglicher Versuch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jäger T ist im Dunkeln im Wald unterwegs. Als er meint, seinen Erzfeind O zu erkennen, schießt er in Tötungsabsicht mehrfach auf diesen. In Wahrheit handelt es sich dabei nur um einen Baum.
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Untauglicher Versuch - Untaugliches Tatmittel
T will sich an ihrer Mitbewohnerin M rächen, weil sie nie die Wohnung putzt. T will M ein Gift in den Tee tropfen, das heftige Magenkrämpfe auslöst. Aus Versehen gibt T aber nur ein paar Vitamine in Ms Tee. M bemerkt nichts.

Untauglicher Versuch - Untaugliches Tatsubjekt
T wurde neulich zum Polizeibeamten ernannt. Er schlägt während seiner Dienstausübung rechtswidrig den O. Tatsächlich war die Ernennung wegen einer fehlerhaften Ernennungsurkunde nichtig (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG). Das wusste T nicht. Er ging von einer wirksamen Ernennung aus.