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Widerrufserklärung - fehlerhafte Belehrung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K erwirbt von Vertreterin V an seiner Haustür für €150 neue Glühbirnen. V vergisst K ordnungsgemäß über seine Rechte zu belehren. Später bemerkt K, dass er noch einen großen Vorrat Birnen hat. Da er gerade viel zu tun hat, erklärt er erst drei Wochen später den Widerruf.
Einordnung
Entscheidend für die Geltendmachung eines Widerrufs ist die Einhaltung der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der nachfolgende Fall behandelt dabei die Frage, welche Auswirkung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf den Beginn dieser Widerrufsfrist hat.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du einen Rückgewähranspruch bei einem Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB?
- Bestehen eines Widerrufsrechts, § 312g Abs. 1 BGB
- Anwendbarkeit, § 312 Abs. 1 BGB
- Vorliegen eines Verbrauchervertrages, § 310 Abs. 3 BGB
- Verpflichtung zur Zahlung eines Preises, § 312 Abs.1 BGB
- Keine Bereichsausnahme, § 312 Abs. 2-7 BGB
- Vertrag nach §§ 312b, 312c BGB
- Keine Bereichsausnahme, § 312g Abs. 2, 3 BGB
- Anwendbarkeit, § 312 Abs. 1 BGB
- Widerrufserklärung, § 355 Abs. 1 S. 2-4 BGB
- Widerrufsfrist, §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2, 3 BGB
- Form
- Rechtsfolgen
- Unwirksamkeit des Vertrages ex nunc, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB
- Rückabwicklung, §§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB
- Wertersatz, § 357a BGB
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Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, verspätet zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo sie erst am 16.6 eintrifft.

Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.