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Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €3.000. Kurz nach Eintritt der Rechtshängigkeit tritt er den Zahlungsanspruch an D ab, der daraufhin seinen Beitritt zum Rechtsstreit als Nebenintervenient des K erklärt. B beantragt die Zurückweisung der Nebenintervention.
Einordnung
Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
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Streitverkündung – Einstiegsfall – Beitritt/kein Beitritt, Interventionswirkung, Verjährungshemmung
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