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Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB: 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

"Körperfremde" Teile 1c - Hüftgelenk

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

"Körperfremde" Teile 1a - Zahnprothese

In einsamer Gegend überfällt T die hochbetagte Seniorin S. Dabei schlägt er S' herausnehmbare Zahnprothese kaputt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Abwandlung

Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M und seines Vaters V mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M will K helfen, wird aber von V abgehalten, der meint, K müsste abgehärtet werden.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Unterlassen von Heilung?

Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M sieht die Wunde, hilft K aber nicht und lässt die Wunde unversorgt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Klarer Fall einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung durch Unterlassen

B leidet an einer schweren Krebserkrankung. Ihr behandelnder Arzt A unterlässt absichtlich die gebotene Behandlung. Der Tumor der B wächst weiter, was zu zunehmenden Schmerzen führt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Ärztlicher Heileingriff - Willensmangel

B wird mit einer lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung ins Krankenhaus eingeliefert. Arzt A teilt ihm mit, dass er den Blinddarm entfernen muss. Er sichert B zu, dass eine solche Operation absolut risikofrei sei, was jedoch nicht stimmt. B unterschreibt die Einwilligungserklärung und A führt die Operation fehlerfrei durch.

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Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung

B begibt sich für eine Nasenkorrektur bei Arzt A in Behandlung. Die erforderliche Einwilligungserklärung für die Nasenkorrektur hat B unterschrieben. Während der Operation entdeckt A Nasenpolypen bei B, die seine Atmung beeinträchtigen. A entfernt diese in der Annahme, B würde dies begrüßen und eine weitere Operation vermeiden wollen, was zutrifft. Die Polypenentfernung war ungefährlich, wenn auch nicht zwingend notwendig, da keine Lebensgefahr bestand.

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Ärztlicher Heileingriff - mutmaßliche Einwilligung

B wird nach einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert. Er ist nicht bei Bewusstsein. Arzt A unternimmt alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen, um Bs Leben zu retten, darunter eine fehlerfrei durchgeführte Operation.

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Ärztlicher Heileingriff

B wird mit einer lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung ins Krankenhaus eingeliefert. Arzt A teilt ihm mit, dass er den Blinddarm entfernen muss. B will auf keinen Fall, dass eine solche Operation vorgenommen wird. A ignoriert die Proteste des B, versetzt ihn in Narkose und entfernt den Blinddarm in einer fehlerfreien Operation.

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Rauschzustand

T flößt seinem zehnjährigen Neffen B gegen dessen Willen den Inhalt einer ganzen Schnapsflasche ein. B gelangt in einen heftigen Rauschzustand. Er wird auf dem Heimweg ohnmächtig, sodass B mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden muss.

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Beschneidung

Der 3 Monate alte K soll auf Bitte seiner Eltern von Arzt A beschnitten werden. Medizinisch notwendig ist der Eingriff nicht. A klärt die Eltern entsprechend auf und führt den Eingriff fehlerfrei durch. K hat weder während des Eingriffs noch in seinem späteren Leben Schmerzen oder Beschwerden.

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Wunde

A überfällt die alte Dame D. Er sticht der D mit einem Messer in den Arm, was eine tiefe Wunde hinterlässt. Die Wunde braucht mehrere Wochen zum Heilen.

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Knochenfraktur

T überfällt die alte Dame D. Er tritt der D gegen das Bein und bricht ihr den Unterschenkel. Die Knochenfraktur braucht mehrere Wochen zum Heilen.

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Massive depressive Verstimmung, JuS 2008

O wird von T über einen langen Zeitraum gemobbt. Sie leidet infolgedessen unter massiven Depressionen mit körperlichen Beschwerden.

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Angstzustände

A hat einen Stalker, den S. Über Jahre ruft S die A an und lauert ihr auf. A leidet unter ständiger Angst.

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Röntgenfall

Arzt A ordnet bei der krebskranken B eine Bestrahlung an. B unterschreibt eine Einwilligungserklärung. A bestrahlt B mehrfach mit fehlerhaft ermittelten Überdosen an Gamma-Strahlen. B muss sich nach der Verabreichung häufig übergeben.

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HIV-Infektion

A ist HIV-positiv. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin F, die nichts von seiner Erkrankung weiß. F steckt sich bei A mit dem HI-Virus an und wird bei einer Routine-Untersuchung mehrere Monate später HIV-positiv getestet.

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Entführung 2

T und seine Komplizen wollen eine Lagerhalle überfallen. Wachmann W steht ihnen dabei im Weg. Sie knebeln W und fesseln ihn an einen Stuhl. Anschließend stoßen sie den Stuhl um und lassen W mit dem Gesicht nach unten am Boden liegen.

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Entführung

T entführt die O und fesselt sie an einen Stuhl. T droht O an, ihr die Finger zu brechen, wenn sie nicht still ist. O weint und zittert vor Angst.

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Banküberfall mit Herzinfarkt

T und seine Komplizen überfallen mit echt aussehenden Waffen eine Bank. Der Angestellte A verfällt so in Panik, dass er einen Herzinfarkt erleidet.

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Föhn in Badewanne

T wirft einen Föhn in die mit Wasser gefüllte Badewanne, in der O sitzt. O spürt von dem Stromstoß nur ein Kribbeln in den Beinen.

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Übergießen mit Brennspiritus

T soll ihre Wohnung räumen. Als die Polizei anrückt, schüttet sie Brennspiritus über die Polizistin O, um sie fernzuhalten. Os Haare und Kleidung werden durchtränkt. O, die annimmt, sie werde gleich angezündet, leidet Todesangst. Sie hat Atemnot und muss sich übergeben.

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Festhalten im „Schwitzkasten“

T hält den O während einer Schlägerei fest im "Schwitzkasten". O hat noch am nächsten Tag Nackenschmerzen.

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Nadelstiche, Kratzer, ganz leichte Brandverletzungen

T soll O einen Anzug schneidern. T rutscht beim Maßnehmen ab und pikst O mit der Nadel. O hat einen kleinen Nadelstich.

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Anspucken als Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB)?

O und T geraten in einen heftigen Streit. T spuckt dem O als Ausdruck seiner Verachtung vor die Füße. O ekelt sich so sehr, dass er den Streit aufgibt.

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Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, z.B. nur eine einzige Locke

T ist in O verliebt, wird aber ständig von ihr zurückgewiesen. Als er dies nicht mehr erträgt, steigt er nachts in Os Zimmer und schneidet ihr eine Locke ab, um immer ein Stück von ihr bei sich zu haben.

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Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle überschritten

D versucht schon lange, ihren Freund S davon zu überzeugen, seine Dreadlocks abzuschneiden. Da S nicht nachgibt, schneidet D dem schlafenden S die Dreadlocks ab.

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Lokale Substanzschädigungen wie z.B. Beulen

A installiert in der Wohnung seiner Erzfeinde B und C einen selbstgebauten Sprengsatz. Bei der Explosion zieht sich B kleine Schnittverletzungen und Prellungen zu. C erleidet lediglich leichte Kratzer.

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Herabsetzung der Körperfunktion

A findet heraus, dass seine Lebensgefährtin C und sein bester Freund B eine Affäre haben. A sucht den B auf, um ihm eine Lektion zu erteilen, und boxt ihm kräftig in die Magengegend. Infolgedessen sind bei B die Funktionen der Milz für längere Zeit herabgesetzt.

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Gravierender Substanzverlust / Einbuße von Körperteilen

Nach einer Partie "Mensch ärgere Dich nicht" geraten die Brüder T und O in einen heftigen Streit. In seiner Wut über das verlorene Spiel schlägt T dem O einen Zahn aus.

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"andere" Person

A ist ungeübt im Kochen, möchte aber trotzdem einen großen Hokkaidokürbis zu einer Suppe verarbeiten, um ihren neuen Freund F zu beeindrucken. Die Schale ist hart und ihr Messer stumpf. Sie schneidet sich so tief in die Finger, dass F mit ihr in die Notaufnahme fährt.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

"Körperfremde" Teile 3

In Vorbereitung auf eine schwere Operation werden O mehrere Liter Blut abgenommen. Diese sollen ihm während und nach der OP wieder zugeführt werden. Die mit O verfeindete K vernichtet die Blutkonserven jedoch vor der Operation.

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„Körperfremde“ Teile 2

Fahrer F transportiert eine dem Spender N frisch entnommene Niere zu K, der die Niere als Organspende erhalten soll. Auf dem Weg nimmt F die Niere aus der Kühlbox, um stattdessen seine Cola zu kühlen. Die Niere verdirbt.

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"Körperfremde" Teile 1b

In einsamer Gegend überfällt T den hochbetagten Senior O. Mithilfe eines Elektroschockers zerstört er bewusst den Herzschrittmacher von O.

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Ende des Strafrechtsschutzes durch den Tod

M liegt nach einem schweren Verkehrsunfall im Krankenhaus und wird künstlich beatmet. Nach Feststellung des Hirntods entnimmt Doktor D dem M eine Niere, um sie einem geeigneten Patienten einzupflanzen.

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Körperverletzung nach Beginn der Eröffnungswehen/während der Geburt

Hebamme H unterstützt die S bei der Geburt. Nach Eintritt der Eröffnungswehen schreitet die Geburt Hs Meinung nach nicht zügig genug voran. Sie nimmt die Geburtszange zur Hilfe. Dabei verletzt sie den Schädel des Kindes K, woraufhin dieses mit einer Behinderung zur Welt kommt.

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Beginn des Strafrechtsschutzes erst ab der Geburt