Falsche Verdächtigung, § 164 StGB und Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB: 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Falsche Verdächtigung, § 164 StGB und Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Tauglicher Adressat, Verdächtigung bei ausländischer Stelle
T ist mit seinem Mann A im Urlaub in Polen. Weil der aus Deutschland kommende O den A am Strand begafft hat, beschuldigt T den O bei der polnischen Polizei, ihm das Portemonnaie gestohlen zu haben.

Übertreibung
D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm die Uhr unter Verabreichung einer Tracht Prügel entrissen habe.

Qualifiziertes Leugnen
A und B waren die einzigen Insassen eines Pkw, mit dem eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, welche in einem Unfall endete. Gegenüber der Polizei zeigt A ein gefälschtes Foto, auf dem B am Steuer des Fahrzeuges zu sehen ist.

Qualifiziertes Leugnen
A und B waren die einzigen Insassen eines Pkw, mit dem eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, welche in einem Unfall endete. Gegenüber der Polizei behauptet A fälschlicherweise, B sei der Fahrer gewesen.

Qualifiziertes Leugnen
A und B waren die einzigen Insassen eines Pkw, mit dem eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, welche in einem Unfall endete. Gegenüber der Polizei streitet A fälschlicherweise ab, gefahren zu sein.

Einwilligung des Verdächtigen
T wurde während des Überfahrens einer roten Ampel geblitzt. Als sie einen Anhörungsbogen erhält, trägt sie auf Anraten ihres Bruders O ein, dass dieser gefahren wäre, um dem Erlass eines gegen sie selbst gerichteten Bußgeldbescheids zu entgehen.

Grundfall Tathandlung 1
Dressurreiterin R beobachtet heimlich, wie Stallmeisterin S aus ihrem Spind ihr Portemonnaie an sich nimmt und einsteckt. Später erstattet sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Diebstahls mit der Behauptung, sie habe beobachtet, dass Pferdepfleger P ihre Brieftasche entwendet hat.

Verdächtigung einer fiktiven Person

Verdächtigung einer Personengruppe
Reporterin T hat aus Unachtsamkeit die ihr anvertraute Kamera fallen gelassen. Um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen, berichtet sie auf der nächsten Polizeiwache, dass sie auf dem Marktplatz von einer Gruppe stadtbekannter Jugendlicher angegriffen worden sei.
Teste dein Wissen zu Strafrecht BT III – Delikte gegen die Allgemeinheit in 5 min