Totschlag, § 212 StGB: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Totschlag, § 212 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Bedingter Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlichen Tathandlungen, bei denen die Handlung nur noch zum Tod des Opfers führen kann
T stranguliert den O mit seinem Gürtel fünf Minuten lang. Danach wirft er den bewusstlosen O in die Büsche und läuft weg. O stirbt.
Lebensverkürzung um wenige Minuten als "Tötung"
T schießt O in den Kopf. O lag bereits wegen einer Krebserkrankung im Sterben und wäre auch ohne den Schuss wenige Minuten später an einer Lungenembolie verstorben.

Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – Suizid nicht erfasst
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Ende des Menschseins mit Hirntod
S ist schwer verletzt und liegt mit einem Beatmungsgerät im Krankenhaus. Eines Nachts zeigt die Messung der Hirnstromkurve eine Null-Linie. Seine Gehirntätigkeit ist vollständig erloschen. Pfleger P schaltet entgegen ärztlicher Anweisung das Beatmungsgerät ab.
Für die Abgrenzung Mensch/Leibesfrucht ist der Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung auf das Opfer maßgeblich, nicht der Zeitpunkt des Todeseintritts
Kurz nach Beginn der Eröffnungswehen stirbt das Kind der S. Eine Untersuchung ergibt, dass der Tod darauf zurückzuführen ist, dass Arzt A einen Monat vor der Geburt eine Erkrankung der S falsch behandelt hat.
Teste dein Wissen zu Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person in 5 min