Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person: 199 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person
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Versuch der Erfolgsqualifikation
T schießt auf den Unterleib der O. Er rechnet damit und nimmt auch billigend in Kauf, dass O infolge der Schussverletzung die Empfängnisfähigkeit verlieren könnte. Wider Erwarten wirkt sich die Schussverletzung jedoch nicht auf Os Empfängnisfähigkeit aus.
Unmittelbarkeitszusammenhang – „Hochsitzfall“
T warf mit Verletzungsvorsatz den Hochsitz um, auf dem O saß. O fiel herunter und brach sich dabei den rechten Knöchel. Diese Verletzung wurde operativ behandelt. Infolge der OP wird O bettlägerig und verstirbt einen Monat später an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
Formalbeleidigung
Der Strafrechtsprofessor P bespricht in seiner gut besuchten BT-Vorlesung die letzte Klausur. Dabei zeigt er in einer PowerPoint-Folie ein Foto des Studenten S neben den völlig falschen Ausführungen, die der S in seiner Klausur gemacht hat. Laut lachend und mit ausladenden Gesten hält P dem S vor, vom strafrechtlichen Thema der Klausur keine Ahnung zu haben.
Gewalt gegen Dritte (Dreiecksnötigung)
T erteilt dem Blindenführer B einen heftigen Schlag, weswegen B benommen stehen bleibt. Die anwesende sehbehinderte O kann sich ohne ihren Helfer B nicht fortbewegen.

Drohung mit einem Unterlassen
Kaufhausdetektiv T erwischt die 17-Jährige O beim Klauen und zeigt sie an. O bittet T, nicht zur Polizei zu gehen. T sagt, er würde die bereits abgeschickte Anzeige zurücknehmen, wenn O mit ihm schlafe. Falls nicht, werde alles „seinen gewohnten Lauf" nehmen. O schläft mit T.
Gewalt durch vis compulsiva
T möchte „Breaking Bad“ im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keine Lust auf diese „nervigen Typen“ hat, versteckt sie das Stromkabel des Fernsehers. Aus Wut schlägt T so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt.
Die neuesten Fälle zum Thema Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person
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Konkurrenz zu § 241 StGB
Verwerflichkeit im Lichte der Versammlungsfreiheit
T will für bessere Radwege demonstrieren. Er meldet deswegen eine „Fahrraddemo” an. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern fährt er die geplante Route entlang, an der auch O wohnt. Aufgrund der vielen Fahrräder kommt O mit seinem Auto 20 Minuten lang nicht aus seiner Einfahrt.

Bedrängende Fahrweise – Bagatelle?
Zweck-Mittel-Relation bei Drohung mit Strafanzeige (Beispiel 1)
L hat J dabei beobachtet, wie dieser letzte Nacht ein Fahrradschloss geknackt und das Fahrrad gestohlen hat. Er sagt J, er werde ihn für den Diebstahl anzeigen, wenn J diesen Sommer nicht wöchentlich den Rasen in Ls Garten mäht.
Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung
As Mitbewohner Z hat schon wieder nicht geputzt. A will deswegen aus Rache dafür sorgen, dass Z seine Klausur verpasst. Sie schlägt wiederholt und kräftig auf Z ein und verhindert so, dass er das Haus verlassen kann. Z verpasst die Klausur.
Grundfall: Zweck-Mittel-Relation
Strafrecht BT II – Delikte gegen die Person: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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