Einführung: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Einführung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.
Berufung – Auswirkung auf das vollstreckbare Urteil
Auf die Klage des G hin wird S zur Zahlung von €3.000 verurteilt. Das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil wird S zugestellt. S überlegt sich, dass er dagegen Berufung einlegen möchte.
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat.
Weitere Titel neben dem Urteil (Einführungsfall)
Stromlieferant L beliefert S mit Strom. Als S seine Stromrechnung nicht bezahlt, ergeht auf Ls Antrag ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid gegen S. Als S auf den Vollstreckungsbescheid hin immer noch nicht zahlt, fragt sich L, was er nun tun kann.
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks ist und möchte daher in dieses vollstrecken.
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken.
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.
Überwindung von Verstrickung und Pfändungspfandrecht
Verstrickung und Pfändungspfandrecht und Versteigerung bei schuldnereigener Sache
Auf Antrag der Vollstreckungsgläubigerin H hat der Gerichtsvollzieher die Münzsammlung des Vollstreckungsschuldners K durch Anbringen eines Pfandsiegels gepfändet. Bei der öffentlichen Versteigerung der Münzsammlung erhält der Meistbietenden M den Zuschlag.
Ablauf Sachpfändung bis zur öffentlichen Versteigerung
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. Laut einer Vermögensauskunft ist K Eigentümer einer Münzsammlung. H plant daher, in diese zu vollstrecken.
Klauselverfahren
Handwerkerin H hat gegen ihren Kunden K gerichtlich einen Zahlungstitel erstritten, den sie nun vollstrecken möchte. H konnte bereits in Erfahrung bringen, dass sie hierfür zunächst eine (einfache) Vollstreckungsklausel benötigt.
Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung - Vertiefung
Handwerkerin H hat gegen ihren Kunden K gerichtlich einen Zahlungstitel erstritten, den sie vollstrecken möchte. Das Urteil wurde beiden Parteien bereits zugestellt und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat H auf ihren Antrag hin bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
Antrag auf Zwangsvollstreckung – Voraussetzungen
Handwerkerin H erhebt Klage gegen ihren Kunden K, da dieser sich weigert, eine offene Forderung zu begleichen. Das Gericht erlässt ein der Klage stattgebendes Urteil und erklärt dieses für vorläufig vollstreckbar. Als K immer noch nicht zahlen will, überlegt H, wie es nun weitergeht.
Was ist „Zwangsvollstreckung“? (Einführungsfall)
Handwerkerin H versucht seit Monaten vergeblich, eine offene Forderung gegen ihren Kunden K einzutreiben. Da sie alleine nicht weiterkommt, überlegt H sich, was sie tun muss, damit ihr der Staat dabei hilft.
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