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Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Protokollberichtigung / Rügeverkümmerung

A wird wegen Totschlags verurteilt. Laut Sitzungsprotokoll ist ihm allerdings nach den Schlussvorträgen nicht das letzte Wort überlassen worden, weshalb er Revision einlegt. Kurze Zeit darauf berichtigen der Protokollführer und die Strafkammervorsitzende das Sitzungsprotokoll, A habe – was zutrifft – tatsächlich das letzte Wort gehabt.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Beweiskraft des HV-Protokolls

Gegen den Angeklagten A wird vor der großen Strafkammer verhandelt. Die Öffentlichkeit wird unzulässigerweise von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Im Hauptverhandlungsprotokoll ist nur die Wiederherstellung der Öffentlichkeit protokolliert, nicht aber der Ausschluss.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Anwesenheitspflichten

Gegen den Angeklagten A wird 30 Tage lang vor der großen Strafkammer verhandelt. Nach dem 10. Verhandlungstag scheidet die Beisitzerin R aus, weil sie bei Hengeler Meier das große Geld machen will. Sie wird durch eine andere erfahrene Richterin ersetzt. Außerdem schläft der müde Schöffe S am 20. Verhandlungstag für 40 Minuten ein. Staatsanwältin S wird nach 25 Tagen gegen Staatsanwalt Z ausgetauscht.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Besetzungseinwand / Rügepräklusion

Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung wird der Angeklagten A die Besetzung des Spruchkörpers zwei Wochen vor der Verhandlung ordnungsgemäß mitgeteilt. Die Besetzung ist aber fehlerhaft, weil sie auf einem fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan beruht. A will zunächst das Urteil abwarten und – je nachdem wie es ausfällt – dagegen vorgehen.

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Strafrecht › Strafprozessrecht

Terminsbestimmung / rechtliches Gehör

Das Gericht legt den Termin zur Hauptverhandlung auf den ersten Tag des Laubhüttenfestes, einem hohen jüdischen Feiertag. Der jüdische Angeklagte J kann an diesem Tag aus religiösen Gründen nicht vor Gericht auftreten und sich zur Sache äußern.