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Bescheidungsurteil Ermessensfehlgebrauch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B betreibt in Düsseldorf ein Café. Sie möchte auf dem Gehweg und dem Straßenrand einer öffentlichen Straße ein paar Tische und Stühle sowie Sonnenschirme aufstellen, um mehr Kunden bedienen zu können. Die zuständige Behörde lehnt Bs Antrag auf Erteilung der hierfür benötigten Genehmigung ab.
Einordnung
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