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Strafzumessung - Unzulässigkeit von Eventualbegründungen

einfach
schwer79 % lösen richtig
7. Mai 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Das Gericht wertet in der mündlichen Urteilsverkündung eine Vorstrafe des A strafschärfend, die aber tilgungsfähig (§ 45 BZRG) war. In der schriftlichen Urteilsbegründung schreibt das Gericht, es hätte die Strafe „auch ohne die Vorstrafe verhängt“ und behält die Strafe bei.

Einordnung

Strafzumessung - Unzulässigkeit von Eventualbegründungen

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