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Falsche Gesamtstrafenbildung

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) in vier Fällen (§ 53 StGB). verurteilt. Im Urteil heißt es unmittelbar nach der Darlegung der Strafzumessungsgründe: „Nach Gesamtwürdigung von Tat und Täter setzt das Gericht eine Gesamtstrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe fest.“

Einordnung

Falsche Gesamtstrafenbildung

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