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Dreiecksbetrug – Zurechenbarkeit einer Vermögensverfügung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Häuslebauer H vereinbart mit dem Dritten D, auf Ds Grundstück Hs Terrassendielen zwischenzulagern. Kurz darauf lässt sich Bauarbeiterin B unter Beteuerung ihrer Eigentümerschaft von Ds Mitarbeiter M die Dielen herausgeben und verbraucht sie für eigene Zwecke. H wollte damit seine Terrasse erneuern.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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§ 111 S. 2 BGB
Die 17-jährige K hatte für ihre Ausbildung in der Stadt S mit Einverständnis ihrer Eltern ein WG-Zimmer von V gemietet. Da sie nun die Ausbildung beendet hat, möchte sie wieder zu ihren Eltern ziehen. Auf deren Anraten erklärt K dem V ihre Kündigung.
Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe
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