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Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als „Spontanversammlung“ mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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