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Rechtsprechung Öffentliches Recht: 219 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 219 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechtsprechung Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Rechtsprechung Öffentliches Recht

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Gebietsverträglichkeit einer Gastwirtschaft im allgemeinen Wohngebiet

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich

Jurafuchs Illustration zum Elfes-Urteil: Darf der Staat Elfes die Ausreise versagen? Verletzt dies die allgemeine Handlungsfreiheit?
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

„Elfes“-Urteil: Ausreisefreiheit und die Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - Jurafuchs

Das Elfes-Urteil - benannt nach dem Beschwerdeführer, Wilhelm Elfes - ist eine frühe Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie befasst sich vordergründig mit der Frage, ob das Grundgesetz die Freiheit schützt, die Bundesrepublik zu verlassen (Ausreisefreiheit). Nach Ansicht des BVerfG ist die Ausreisefreiheit nicht Bestandteil des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), sondern Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). In der Elfes-Entscheidung konturiert das BVerfG den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit: Sie schützt nicht nur einen Kern der Persönlichkeitsentfaltung, sondern die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne. Gegenüber anderen speziellen Grundrechten ist Art. 2 Abs. 1 GG ein subsidiäres Auffanggrundrecht. Mit der Weite des Schutzbereichs korrespondiert ein weites Verständnis seiner Schranke: Der Schrankenvorbehalt der „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2 Abs. 1 GG) umfasst die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell verfassungsgemäß sind. Eine weitere wichtige Weichenstellung des Falles ist prozessualer Natur: Das BVerfG hält fest, dass jedermann mithilfe der Verfassungsbeschwerde einen Verstoß gegen seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) durch eine verfassungswidrige Norm rügen kann. Dadurch wertet das Bundesverfassungsgericht die prozessuale Durchsetzung von Grundrechtsverletzungen deutlich auf.

Jurafuchs Illustration zum "Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): Mitglieder der Bundesregierung in Form eines Adlers bezeichnen die Osho-Bewegung als gefährliche Jugendsekte.
Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

"Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

2002 musste das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Bezeichnung der „Osho“-Bewegung als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte durch Mitglieder der Bundesregierung gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Bundesverfassungsgericht nahm einen solchen Verstoß an. Die mittelbar-faktische Grundrechtsbeeinträchtigung sei laut Bundesverfassungsgericht am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu messen. Das BVerfG sieht in dem Ziel, Jugendliche durch Informationshandeln vor der Osho-Bewegung zu schützen, zwar einen legitimen Zweck. Allerdings seien die Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ für M diffamierend und damit in Anbetracht der Bedeutung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates jedenfalls unangemessen (RdNr. 91ff.).

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie („Rastede“)

Ein Gesetz in Niedersachsen (§ 1 Nds. AG AbfG) sah die Verlagerung der Aufgabenzuständigkeit für die Abfallbeseitigung von den kreisangehörigen Gemeinden auf die Landkreise vor. Zwei Gemeinden sehen hierin eine Verletzung von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen – „Streit“ der Senate

A beantragt eine Baugenehmigung für eine mobile Gastankstelle. Behörde B erteilt die Genehmigung mit einer Befristung von zwei Jahren. Als A gerichtlich gegen die Befristung vorgeht, stellt sich heraus, dass die Genehmigung auch mit Befristung rechtswidrig ist.

Die neuesten Fälle zum Thema Rechtsprechung Öffentliches Recht

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Außengrenzen – Unionsrechtswidrig?

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

AfD–Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Protestcamp G20 – Infrastruktur als Teil der Versammlung?

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das BfV

Die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ vertritt ein völkisches Volksverständnis, diffamiert Migranten und Muslime, lehnt das parlamentarische System ab und relativiert den Nationalsozialismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Der Flügel“ als rechtsextremen Verdachtsfall ein und beobachtet die Gruppierung. Die Erkenntnisse stammen aus öffentlichen Äußerungen von Funktionären, Programmen, Veranstaltungen sowie teilweise aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Rechtmäßigkeit von Kruzifixen im Eingangsbereich von staatlichen Gebäuden

Die bayerische Staatsregierung regelt in § 28 der Geschäftsordnung für bayerische Behörden (AGO): „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“. K, eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasste Glaubensgemeinschaft, begehrt die Aufhebung des § 28 AGO und die Entfernung der Kreuze.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Einsatz von Schmerzgriffen gegen Versammlungsteilnehmer

K ist Teilnehmer einer Straßenblockade der „Letzten Generation“. Die zuständigen Polizeibeamten lösen die Versammlung auf, sprechen Platzverweise aus und drohen unmittelbaren Zwang an. Nachdem K trotzdem sitzen bleibt, setzen die Polizeibeamten Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken ein und tragen K dann zu dritt von der Fahrbahn.

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