4,9(1.616 mal geöffnet in Jurafuchs)
Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.
Einordnung
Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.

Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.