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Bedingter Tötungsvorsatz bei Schuss in den Oberschenkel?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sucht D abends auf, um D einzuschüchtern. Als der fünf Meter entfernte D sich ihm unbeeindruckt nähert, schießt T mit einer Pistole auf Ds Oberschenkel. T trifft D aber in den Bauch. D bricht schreiend zusammen. T sieht, dass D sich noch bewegt und ansprechbar ist, und flieht sofort. D überlebt.
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Tatentschluss beim versuchten Unterlassungsdelikt
T fährt O unachtsam mit dem Auto an und verletzt O schwer. T denkt, O könne durch ärztliche Hilfe eventuell noch gerettet werden. Er nimmt seinen Tod aber in Kauf und fährt weiter. O stirbt. Bei direkter ärztlicher Hilfe hätte es geringe Überlebenschancen gegeben.
Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen
Im Kern dieser Entscheidung stehen die nahezu lehrbuchhaften Ausführungen des BGH im Hinblick auf den Rücktrittshorizont beim mehraktigen Geschehen. Zudem kann in dieser Entscheidung noch einmal der Blick für die maßgebliche Rücktrittshandlung des Täters geschärft werden.