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Abwesenheit des Verteidigers - Bestellung in der Hauptverhandlung (§ 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 StPO)

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8. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Später wird klar, dass eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 StGB) vorliegt. Das Gericht erwartet jetzt, anders als vorher, eine Strafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe. A wird nach richterlichem Hinweis und Pflichtverteidigerbestellung verurteilt.

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