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Abwesenheit des Verteidigers - Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Am letzten Prozesstag erschien seine Verteidigerin krankheitsbedingt nicht. Das Gericht bestellte spontan einen im Zuschauerraum sitzenden Verteidiger, nachdem dieser einmal die Akte (3 Bände) durchblätterte und kurz Rücksprache mit A hielt.
Einordnung
Abwesenheit des Verteidigers - Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO)
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Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
A und B werden ohne Verteidiger wegen Betruges in Mittäterschaft (§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB) verurteilt. Gegen B wird, was schon von Anfang an im Raum stand, ein Berufsverbot angeordnet (§ 70 StGB).
Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
A wird vor dem Schöffengericht wegen einer Dorffest-Schlägerei verurteilt. Als Pflichtverteidigerin lässt er seine Bekannte V bestellen. Im Prozess beantragt V, die ebenfalls vor Ort war, als Zeugin vernommen zu werden. Dies geschieht, nachdem A V von der Schweigepflicht entbindet.