Jurafuchs

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Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB – Ausnahme von Regelwirkung?

einfach
schwer90 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Polizist T ist sicher, dass O ein Kind entführt hat. T sagt O, er werde ihm körperliche Schmerzen zufügen, sollte O nicht den Aufenthaltsort des Vermissten preisgeben. Daraufhin sagt O, wo sich das Kind befindet.

Einordnung

Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB – Ausnahme von Regelwirkung?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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