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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Auflösung einer alten Gesamtstrafe

einfach
schwer93 % lösen richtig
8. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen dreifachen Diebstahls zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr verurteilt (Einzelstrafen: 6 Monate, zwei Mal 4 Monate). Nun wird er erneut wegen zwei Diebstählen zu 6 Monaten (Einzelstrafen: je 4 Monate) verurteilt. Eine der Taten beging er vor dem ersten Urteil.

Einordnung

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Auflösung einer alten Gesamtstrafe

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