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Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der falschen Behörde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

X erhält am 01.01. ein Platzverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Am 15.01. reicht X einen gegen dieses Verbot gerichteten Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt ein. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter.
Einordnung
Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der falschen Behörde
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Mögliche Formen der Widerspruchseinlegung (Einführungsfall)
Die zuständige Behörde B fordert Lawra (L) auf, ihre Studienförderung (BAföG) zurückzuzahlen. L ist der Ansicht, dass B zu viel zurückfordert und will deswegen Widerspruch einlegen. L fragt sich, auf welchem Weg sie das tun kann.

Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Behörde entscheidet über einen verfristeten Widerspruch
Wegen der Belastung der Umwelt ordnet Behörde B am 15.03. gegenüber A die Schließung von As Kartbahn an. Weil A lieber Autorennen fährt, legt sie erst am 20.04. Widerspruch ein. Widerspruchsbehörde W erlässt einen Abhilfebescheid.