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Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der falschen Behörde

einfach
schwer67 % lösen richtig
7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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X erhält am 01.01. ein Platzverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Am 15.01. reicht X einen gegen dieses Verbot gerichteten Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt ein. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter.

Einordnung

Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der falschen Behörde

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