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Rechtsquellen formelles Strafrecht - StPO und GVG
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Referendarin R ist in der Strafstation und soll für ihre Ausbilderin A herausfinden, vor welchem Gericht Anklage erhoben werden muss. Für den tatgegenständlichen Raub (§ 249 StGB) hält A eine Gefängnisstrafe von drei Jahren für realistisch.
Einordnung
Rechtsquellen formelles Strafrecht - StPO und GVG
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Rechtsquellen des formellen Strafrechts - Grundgesetz (GG)
A wird wegen des Mordes (§ 211 StGB) an seinem Nachbarn angeklagt. Das Gericht ist von seiner Schuld nicht überzeugt und spricht ihn frei. Staatsanwältin S lässt das keine Ruhe. Am nächsten Tag erhebt sie erneut Anklage mit demselben Inhalt gegen A.

Rechtsquellen formelles Strafrecht - RiStBV
B wird als Beschuldigter vernommen. Danach stellt Staatsanwältin S das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO ein. Davon will sie B in Kenntnis setzen. B beantragte, auch die Gründe für die Einstellung zu erfahren. S fragt sich, ob sie B nun auch die Gründe mitteilen muss.