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Rechtsquellen formelles Strafrecht - RiStBV

einfach
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7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B wird als Beschuldigter vernommen. Danach stellt Staatsanwältin S das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO ein. Davon will sie B in Kenntnis setzen. B beantragte, auch die Gründe für die Einstellung zu erfahren. S fragt sich, ob sie B nun auch die Gründe mitteilen muss.

Einordnung

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