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Rechtsquellen formelles Strafrecht - RiStBV
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B wird als Beschuldigter vernommen. Danach stellt Staatsanwältin S das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO ein. Davon will sie B in Kenntnis setzen. B beantragte, auch die Gründe für die Einstellung zu erfahren. S fragt sich, ob sie B nun auch die Gründe mitteilen muss.
Einordnung
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Ziele des Strafverfahrens - Wahrheit, aber nicht um jeden Preis
A wird der Körperverletzung angeklagt. Er gestand die Tat im Prozess, nachdem Richter R ihn wegen des Fehlens anderer Beweismittel durch Ohrfeigen und die Drohung, As ganze Familie ins Gefängnis zu stecken, dazu gebracht hatte. A hat die Tat tatsächlich begangen.

Rechtsquellen formelles Strafrecht - JGG
Der zum Tatzeitpunkt 15-jährige B klaut einem Schulkameraden sein Handy. Richterin R will auf Antrag des Staatsanwalts S gegen B einen Strafbefehl (§ 407 StPO) wegen Diebstahls (§ 242 StGB) erlassen.