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Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt vor, dass er zu Recht von K auf Herausgabe der Kaufsache nach Rücktritt verklagt wird. Zugleich erzählt er, dass er den gezahlten Kaufpreis noch nicht von K zurückerhalten hat.
Einordnung
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche II
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Bestehen eigener gleichartiger Geldansprüche I
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